Allgemeine Geschäftsbedingungen

1

Strom, Wasser und Licht werden von dem Auftraggeber kostenfrei gestellt; Wartezeiten gelten als Arbeitszeit.

 

2

Handwerkerrechnungen sind 2 Jahre aufzubewahren.

 

3

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Mitarbeitern ungehinderten Zugang zu allen Entwässerungsgegenständen und den Be- und Entwässerungsleitungen zu verschaffen. 

Außerdem hat er sicherzustellen, dass die gesamte Anlage während der Arbeiten nicht benutzt wird.

 

3.1

Der Auftraggeber ist verpflichtet unsere Mitarbeiter über eventuell in die Rohrführung gefallene Gegenstände zu informieren, sowie eine Auskunft über nicht ersichtliche Hebeanlagen, Rückstauklappen, Reinigungsöffnung o.ä. zu geben.

 

4

Vorbereitungsarbeiten, sowie Bereitstellung der Position „Einsatz Frästechnik“, sowie „Einsatz Hochdruckspültechnik“ werden als Zeit gewertet und berechnet.

 

4.1

Die Kosten der Position „Verstopfungsbeseitigung manuell“ beziehen sich nur auf die reine Beseitigung der Verstopfung. Weitere Arbeiten, wie z.B. eventuell nötige Reinigungsarbeiten, sowie Kamerabefahrungen, Einsatz von Saugwerkzeugen o.ä. werden separat berechnet.

 

4.2

Notdienstzuschläge werden nur auf die Lohnkosten und/ oder die Pos. „Verstopfungsbeseitigung pauschal“ ausserhalb der regulären Geschäftszeiten von 8:00-18-00 Uhr mit 100% Zuschlag Berechnet.

 

4.3

Konnte aufgrund von Rohrbrüchen, starken Rohrversätzen und Hindernissen, unfachmännischer Rohrführung, fehlender Reinigungsöffnung, bzw. Zugängen zu der Rohrführung oder ähnlichen Eventualitäten kein Erfolg erzielt werden, so berechnen wir den bis dahin geleisteten Arbeits-, sowie Maschinenaufwand, da alleine die Feststellung als Erfolg gewertet werden kann.

 

5

Auskünfte, Schadensbeschreibungen und Lokalisation von Schäden unserer Mitarbeiter vor Ort sind geschätzte Angaben, die auf persönlicher Erfahrung der Mitarbeiter beruhen und keinen Anspruch auf Rechtssicherheit erheben.

 

5.1

Rohrortung – Hinweis: es kann aufgrund von Störelementen zu Fehlortungen kommen. Ortungen sind unverbindliche Lageauskünfte.

 

6

Sollten Arbeitsgeräte wie z. B. Spüldüsen, Spiralen, Kameras bzw. sonstige Arbeitsgeräte bei Durchführung der Reinigung – Inspektion – Ortungsmaßnahmen sich festsetzen und trotz aller Bemühungen nicht mehr aus der Rohrleitung Entsorgungseinrichtung zu lösen sein, so folgt das evtl. erforderliche Ausgraben und /oder Aufstemmen von Wänden oder Fußböden, sowie auch die dadurch zu Schaden gekommenen Gerätschaften ebenfalls zulasten des Auftraggebers. 

 

7

Bei Privatkunden, Gastronomiebetrieben, Hotels, sowie Vereinen o.ä. behalten wir uns vor, die von uns erbrachte Leitung nach Abschluss vollständig per Bar- oder Kartenzahlung abzurechnen. Zahlungen werden von unseren Mitarbeitern vor Ort unverzüglich quittiert.

 

8

Sollten Arbeitsgeräte wie z. B. Spüldüsen, Spiralen, Kameras bzw. sonstige Arbeitsgeräte bei Durchführung der Reinigung – Inspektion – Ortungsmaßnahmen sich festsetzen und trotz aller Bemühungen nicht mehr aus der Rohrleitung Entsorgungseinrichtung zu lösen sein, so folgt das evtl. erforderliche Ausgraben und /oder Aufstemmen von Wänden oder Fußböden, sowie auch die dadurch zu Schaden gekommenen Gerätschaften ebenfalls zulasten des Auftraggebers. 

 

9

Haftungsausschluss für Schäden aufgrund von:

– unfachmännischer Rohrführung

– mangelhafter oder nicht ausreichend befestigter Rohre

– keiner Auskunft von Hebeanlagen, Pumpen, Fettabscheidern und/ oder Rückstauklappen o.ä.

– 87 Grad T- Stücken, sowie 67 und 87 Grad Kreuz T-Stücken und Eckabzweigen

– stark vorbelasteten Rohren 

– Verstopfungen durch Zement, Steinen, Metall, Fremdkörpern, Wurzeln, sowie chemischen

Rohrreinigern, o.ä 

– Arbeiten an leicht zu beschädigenden Material (Alter, Werkstoff, Vorbelastung o.ä.)

– auftretendem Rückstau/ Wasseraustritt

– physikalischer Veränderung der Baustoffe und Dämmstoffe während und nach der Bautrocknung

 

10

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmens. Dies gilt auch für Auslandsgeschäfte.